Das zensierte Böhmermann-Gedicht im Wortlaut

Jan Böhmermann hat am 31. März 2016 im Neo Magazin Royale (ZDFneo) ein Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan mit dem Titel „Schmähkritik“ vorgelesen. Vorher wies er allerdings ausdrücklich darauf hin, dass so etwas in Deutschland nicht erlaubt sei:
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Und das, was jetzt kommt, das darf man NICHT machen. Wenn das öffentlich aufgeführt wird – das wäre in Deutschland verboten.
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Es sollten gewissermaßen die Grenzen dessen ausgelotet werden, was Satire darf und was nicht. Da das Gedicht, über das momentan alle reden, auf den gängigen Kanälen nicht mehr verfügbar ist, gebe ich es hier im Wortlaut wieder. Möge sich jeder sein eigenes Urteil darüber bilden.
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Edit: Da 18 von 24 Zeilen des Schmähgedichts dauerhaft verboten bleiben, hier ersatzweise der Link zu einem Screenshot (Quelle NTV) aus dem Anhang der Pressemitteilung des Hamburger Landgerichts (verbotene Zeilen in Rot).

Eine komplette Wiedergabe des Gedichts und des dazugehörigen Kontexts gibt es weiterhin in diesem Spiegel-Artikel.

Waffengebrauch an der Grenze? Was hat Frau Petry [AfD] gesagt?

Frauke Petry: „Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.“

Das ist harter Tobak. Das Gesetz, auf das sich Petry im Interview mit dem Mannheimer Morgen bezieht, gibt es allerdings tatsächlich: UZwG § 11 Schusswaffengebrauch im Grenzdienst. Es darf aber nur unter sehr strengen Bedingungen angewendet werden. Und diese Bedingungen werden von unbewaffneten Flüchtlingen mit Sicherheit nicht erfüllt. Vermutlich denkt Frau Petry aber schon einen Schritt weiter. In ihr eingezäuntes Deutschland könnte man ja nur noch mit Gewalt (oder List) eindringen. Die Grenzschützer würden darauf dann eben „reagieren“ – vielleicht „nur“ mit Warnschüssen, aber auf jeden Fall unter Einsatz der Dienstwaffe.
Die Frage ist folgende: Hat Petry mit ihrer Äußerung in summa mehr Menschen abgeschreckt als gewonnen? Leider ist letzteres nicht ausgeschlossen, auch weil die etablierten Parteien die AfD jetzt als Verfassungsfeind brandmarken und nicht mit deren Abgeordneten öffentlich diskutieren wollen. Ich finde, als Politiker sollte man sich einem TV-Duell stellen, egal wer da in der Runde sitzt, sonst haben die Extremisten schon ein Stück weit gewonnen.
Einen ausführlichen Artikel zu den Rechtsgrundlagen des Waffengebrauchs im Grenzdienst finden Sie hier.

Akif Pirinçci im Wortlaut

Akif Pirinçcis Tiraden sind indiskutabel. Trotzdem muss man ihn schon richtig zitieren. Sein KZ-Satz bezog sich nicht auf ‪‎Flüchtlinge‬, sondern auf ‎“Asylkritiker“‬, zu denen er ‎Pegida‬ und natürlich sich selbst zählt. Hier daher nochmal das vollständige Zitat: „Offenkundig scheint man bei der Macht, die Angst und den Respekt vor dem eigenen Volk so restlos abgelegt zu haben, dass man ihm [dem „Asylkritiker“] schulterzuckend die Ausreise empfehlen kann, wenn er gefälligst nicht pariert. Es gäbe natürlich andere Alternativen, aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb.“ Hintergrund für diesen Satz war ein Bürgerforum in Kassel-Lohfelden, bei dem Dr. Walter Lübcke, Regierungspräsident des Regierungsbezirks Kassel, Zwischenrufer, die ihren Unmut gegen die Einrichtung eines Flüchtlingslagers zum Ausdruck brachten, u.a. mit den Worten abkanzelte: „Wer diese Werte nicht vertritt, kann dieses Land jederzeit verlassen“. Mehr dazu hier.
Es ist also eindeutig erkennbar, dass Pirinçci den KZ-Satz nicht auf Flüchtlinge bezogen artikulierte. Trotzdem wurde in nahezu allen wichtigen Medien die umgekehrte Deutung des Satzes vermittelt. Diese unangemesse Berichterstattung ist nur Wasser auf die Mühlen von Pegida und Hetzern wie ‪‎Pirinçci‬, denn letztendlich fundamentiert es deren Bild von der sogenannten System- und Lügenpresse. Pirinçci hat nun gegen zahlreiche Medienhäuser Klage eingereicht. Er wird Recht bekommen und am Ende müssen diese Unterlassungserklärungen und Widerrufe abgeben. Teilweise ist dies schon geschehen. Ich appelliere daher an alle seriösen Medienleute, recherchiert anständig, zitiert korrekt und lasst euch nicht von einzelnen Wörten verführen. Ja, er hat das böse KZ-Wort gesagt, aber eben nicht in dem Sinn, wie anschließend drüber berichtet wurde.
Einen ausführlichen Artikel von Stefan Niggemeier zu diesem Thema finden Sie auf FAZ.net.