Frauke Petry: „Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.“
Das ist harter Tobak. Das Gesetz, auf das sich Petry im Interview mit dem Mannheimer Morgen bezieht, gibt es allerdings tatsächlich: UZwG § 11 Schusswaffengebrauch im Grenzdienst. Es darf aber nur unter sehr strengen Bedingungen angewendet werden. Und diese Bedingungen werden von unbewaffneten Flüchtlingen mit Sicherheit nicht erfüllt. Vermutlich denkt Frau Petry aber schon einen Schritt weiter. In ihr eingezäuntes Deutschland könnte man ja nur noch mit Gewalt (oder List) eindringen. Die Grenzschützer würden darauf dann eben „reagieren“ – vielleicht „nur“ mit Warnschüssen, aber auf jeden Fall unter Einsatz der Dienstwaffe.
Die Frage ist folgende: Hat Petry mit ihrer Äußerung in summa mehr Menschen abgeschreckt als gewonnen? Leider ist letzteres nicht ausgeschlossen, auch weil die etablierten Parteien die AfD jetzt als Verfassungsfeind brandmarken und nicht mit deren Abgeordneten öffentlich diskutieren wollen. Ich finde, als Politiker sollte man sich einem TV-Duell stellen, egal wer da in der Runde sitzt, sonst haben die Extremisten schon ein Stück weit gewonnen.
Einen ausführlichen Artikel zu den Rechtsgrundlagen des Waffengebrauchs im Grenzdienst finden Sie hier.